In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Haftung des Eigentümers für Gefahren, die von seinem Eigentum ausgehen (§ 823 BGB, § 832 BGB). Ein unbeaufsichtigter Pool kann schnell zur Unfallstelle werden, insbesondere wenn Kinder involviert sind. Der Eigentümer muss daher geeignete Vorkehrungen treffen:
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Haftung des Eigentümers für Gefahren, die von seinem Eigentum ausgehen (§ 823 BGB, § 832 BGB). Ein unbeaufsichtigter Pool kann schnell zur Unfallstelle werden, insbesondere wenn Kinder involviert sind. Der Eigentümer muss daher geeignete Vorkehrungen treffen: